2015
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung trauert um Freda Meissner-Blau
die am 22. Dezember 2015 im 89. Lebensjahr verstorben ist.
-> Nachruf von Conrad Seidl im Standard
(23.12.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung schließt sich der Initiative zur Einlösung des Artikel 16 zur Mobilität von Künstler_innen im UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (BGBl. III Nr. 34/2007) an.
Der offene Brief österreichischer Kunst-, Kultur- und Bildungseinrichtungen kann hier im vollen Wortlaut nachgelesen werden.
(17.12.2015)
. . .
Stellungnahme der Grazer Autorinnen Autorenversammlung:
Iran: Freiheit für Fatemeh Ekhtesari undMehdi Mousavi
Wir sind entsetzt über die unmenschlichen Strafen, die gegen die iranische Dichterin Fatemeh Ekhtesari und den iranischen Dichter Mehdi Mousavi erlassen wurden, und zwar allein dafür, dass sie künstlerisch tätig waren. Es ist kein Verbrechen, Dichtung zu verfassen. Die Freiheit des Wortes ist ein Grundrecht, verankert in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, welches der Kreativität erlaubt, sich frei zu entwickeln und zu wachsen, und so die Entstehung großer Literatur ermöglicht.
Wir fordern die sofortige Aufhebung der harten Haftstrafen, die gegen Fatemeh Ekhtesari und Mehdi Mousavi verhängt wurden. Fatemeh Ekhtesari und Mehdi Mousavi wurden erstmals im Dezember 2013 festgenommen und mussten über mehrere Wochen Verhöre über sich ergehen lassen. Für Beschuldigungen, die ihre Dichtung betreffen, wurden sie zu 11,5 bzw. 9 Jahren Haft verurteilt – u.a. wegen „Beleidigung von Heiligtümern“ und „Propaganda gegen den Staat“. Als Strafe dafür, dass sie Menschen anderen Geschlechts, die keine Familienmitglieder sind, per Händedruck begrüßten, wurden sie außerdem zu je 99 Peitschenhieben verurteilt.
Wir sehen die harten Urteile als Teil einer besorgniserregenden Entwicklung eines steigenden Drucks auf Künstler/innen und Personen des kulturellen Lebens, sowie auf Journalist/inn/en.und fordern mit Nachdruck, die über Fatemeh Ekhtesari und Mehdi Mousavi verhängten Strafen umgehend aufzuheben.
Von der österreichischen Regierung fordern wir, auf internationaler Ebene Allianzen zu schmieden und auf die verantwortlichen Behörden Druck auszuüben, um eine Freilassung von Fatemeh Ekhtesari und Mehdi Mousavi zu erwirken.
(21.11.2015)
. . .
Stellungnahme der Grazer Autorinnen Autorenversammlung:
Saudi-Arabien: Wir fordern die sofortige Aufhebung des Todesurteils gegen den palästinensischen Dichter Aschraf Fajadh
Wir sind zutiefst entsetzt: Der palästinensische Dichter Aschraf Fajadh wurde, wie Aktivist/inn/en von Human Rights Watch berichten, am Dienstag, den 17. November 2015 in Saudi-Arabien zum Tode verurteilt. Damit hob das Berufungsgericht in der Stadt Abha ein früheres Urteil von 800 Peitschenhieben und vier Jahren Gefängnis auf. Der 35-jährige Fajadh war 2013 zum ersten Mal und Anfang 2014 erneut verhaftet worden. Das Rechtssystem in Saudi-Arabien folgt dem islamischen Recht der Scharia. Demnach wird Gotteslästerung und der Abfall vom Glauben mit dem Tode bestraft.
Wir fordern die saudi-arabische/n Regierung mit Nachdruck auf, die über Aschraf Fajadh verhängte Strafe umgehend außer Kraft zu setzen!
Wir fordern von der österreichischen Bundesregierung, die saudische Regierung auf diplomatischer Ebene zur Revision des Urteils und zur Freilassung von Aschraf Fajadh zu bewegen.
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung
(21.11.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung verurteilt auf das Schärfste die jüngsten Terroranschläge in Paris sowie jegliche Unterminierung demokratischer Grundwerte.
Zugleich stellen wir fest, dass es sinnlos wäre, die Freiheit zu verteidigen, indem sie abgeschafft wird. Jede Aufgabe demokratischer Grundwerte wäre Kapitulation vor dem Dschihadismus.
Unsere Solidarität gilt den Opfern des 13.11.2015. Nous sommes Paris.
(16.11.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung trauert um Friedrich Geyrhofer
Der, wie wir soeben erfuhren, bereits am 16.07.2014 im 71. Lebensjahr verstorben ist.
(03.11.2015)
. . .
Die Generalversammlung der GAV am 24.10. 2015 unterstützt alle Bemühungen, den Flüchtenden, die ihre Länder wegen Terror, Krieg, Bürgerkrieg, Verfolgung oder aus anderen Gründen verlassen mussten, zu helfen, und verurteilt alle fremdenfeindlichen Aktionen.
(02.11.2015)
. . .
Die Generalversammlung der Grazer Autorinnen Autorenversammlung fordert Nationalrat und Bundesrat auf, den § 188 des Strafgesetzbuchs über Herabwürdigung religiöser Lehren (den so genannten „Blasphemieparagraphen“) ersatzlos zu streichen.
Begründung: Dieser Paragraph ist anachronistisch und nur noch historisch zu begreifen. In Frankreich, wo es, anders als in Österreich, eine erfol greiche Revolution gegeben hat, wurde der entsprechende Paragraph bereits vor mehr als 200 Jahren, 1791, abgeschafft. Er passt nicht in eine Welt, für die die Trennung von Kirche und Staat mehr ist als ein Lippenbekenntnis. Dass der „Blasphemieparagraph“ den heimischen Kirchen einen besonderen Schutz gewähren sollte, ist seiner Formulierung unschwer zu entnehmen.
(02.11.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung schließt sich einer Petition zum Thema "Urheberrecht" an:
OFFENER BRIEF DER AUTORiNNEN EUROPAS AN DIE EUROPÄISCHEN BEHÖRDEN (22. Oktober 2015)
Schützen Sie das Urheberrecht, das Recht der Autorinnen und Autoren!
Um es mit aller Klarheit zu sagen: Wir Autorinnen und Autoren verstehen nicht, warum die Europäische Union auf eine „Reform“ des Urheberrechts in Europa drängt.
Die Europäische Kommission verfehlt ihr Ziel, wenn sie dem Urheberrecht den Kampf ansagt, um das Entstehen eines „digitalen Binnenmarktes“ zu befördern – ist doch das Urheberrecht die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass literarische Werke geschaffen werden können. Es zu untergraben bedeutet, den digitalen Buchmarkt noch vor seiner Entfaltung im Ansatz zu ersticken. Und die Aushöhlung des Urheberrechts bedeutet eine Verarmung der Literatur.
Das Urheberrecht ist kein Hindernis für die Verbreitung literarischer Werke. Indem wir unsere Rechte einräumen, ermöglichen wir, dass unsere Werke in andere Sprachen übersetzt und in allen Ländern verbreitet werden. Die eigentlichen Hindernisse für deren Verbreitung sind ökonomischer, technologischer und fiskalischer Natur. Daher sollte sich eine Reform vielmehr gegen Monopole, proprietäre Formate und Steuerbetrug richten.
Mit seinem Ja zu einer weitgehend überarbeiteten Fassung des Reda-Reports hat sich das Europäische Parlament klar und deutlich zur Wahrung des Urheberrechts und zum Schutz der Kreativwirtschaft bekannt, die sich in einer zunehmend prekären Lage befindet. Leider hat das Parlament zugleich aber unbedachterweise die Tür für eine ganze Reihe von Ausnahmen zum Urheberrecht geöffnet, die von der Kommission geschaffen, erweitert, standardisiert und zwingend vorgeschrieben werden könnten – und dies teils ungeachtet nationaler Lösungen, die den Bedürfnissen der LeserInnen und sonstigen NutzerInnen bereits entsprechen.
Inwiefern sollen überbordende Ausnahmen vom Urheberrecht dem schriftstellerischen Schaffen zuträglich sein? Und ab wie vielen Ausnahmen (für Archive, für den digitalen Verleih, für Forschung und Lehre, für Text‑ und Datamining, für transformative Nutzungen, für vergriffene und verwaiste Werke …) wird die Ausnahme zur Regel – und das Urheberrecht zur Ausnahme?
Das Urheberrecht ist für uns von essenzieller Bedeutung, weil es uns finanzielle Ansprüche und ideelle Rechte an unseren Werken sichert.
Das Urheberrecht ist das Fundament, auf dem die europäische Literatur aufgebaut ist, und zugleich eine Quelle des wirtschaftlichen Wohlstands unserer Länder und ein Motor für die Schaffung von Arbeitsplätzen; es sichert die Finanzierung kreativen Schaffens und den unbeschadeten Fortbestand der Buchkette; es ist die Grundlage der Vergütung von uns Autorinnen und Autoren. Indem es uns gestattet, die Früchte unserer Arbeit zu ernten, garantiert es uns Freiheit und Unabhängigkeit. Wir wünschen weder die Zeit des Mäzenatentums zurück noch möchten wir von möglicherweise fließenden öffentlichen Subventionen abhängig sein – wir wollen schlicht und einfach von der Verwertung unserer Werke leben. Schreiben und Übersetzen ist ein Beruf, kein Freizeitvergnügen.
Im Laufe der letzten Jahrhunderte hat das Urheberrecht die Demokratisierung des Buches ermöglicht, ebenso wie es in Zukunft die Entwicklung von digital geschaffenen kreativen Werken und deren umfassender Verbreitung ermöglichen wird. Das Urheberrecht ist zugleich ein Erbe der Vergangenheit und ein sehr modernes Werkzeug, das hervorragend mit dem Einsatz der neuen Technologien vereinbar ist.
Was unbedingt aufhören muss, ist das Ausspielen der schreibenden Zunft gegen die Leserschaft. Ohne erstere gäbe es keine Literatur, und ohne letztere hätte sie keinerlei Sinn. Autorinnen und Autoren sind jederzeit und prinzipiell offen für die Veränderungen und Entwicklungen der Welt, in der sie leben. Sie verteidigen die Meinungsfreiheit und die künstlerische Gestaltungsfreiheit klarer und deutlicher als irgendwer sonst. Und sie treten dafür ein, dass die Menschen ihre Gedanken und ihr Wissen miteinander teilen, das ist ihre raison d’être. Bevor sie schreiben können, sind sie natürlich Leser.
Wir, die Schriftsteller Europas, fordern die europäischen Institutionen auf, von ihren Plänen Abstand zu nehmen, die Ausnahmen vom Urheberrecht weiter auszudehnen oder neue solche Ausnahmen zu schaffen. Die Aussicht auf irgendwelche „Vergütungen“ ist kein Ersatz für das Einkommen, das wir aus einer kommerziellen Verwertung unserer Werke erwirtschaften könnten, wobei die Literaturschaffenden schon jetzt in zunehmendem Maße von materieller Prekarität bedroht sind. Wir verlangen von Europa, sich der Versuchung einer – ohnehin illusorischen – „Gratiskultur“ entgegenzustellen, deren einzige Nutznießer ja die großen Vermarktungsplattformen und andere Content-Provider wären. Wir fordern die europäischen Institutionen auf, uns dabei zu helfen, einen gerechteren Anteil an den Einnahmen aus Büchern, vor allem im digitalen Bereich, zu erzielen, für uns nachteilige Vertragsklauseln zu untersagen und unsere Werke wirksam vor Piraterie zu schützen.
Die Freiheit der Kunst und die Vitalität der europäischen Kultur liegen auch in Ihrer Hand!
(Übersetzung: Richard Gross, Nathalie Rouanet-Herlt, Werner Richter)
(28.10.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung schließt sich der gemeinsamen Erklärung der österreichischen Buchbranche zur Rechtssicherheit bei der Verteilung von Vergütungsansprüchen an.
(27.10.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung schließt sich der Initiative Für einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen ORF der IG Autorinnen Autoren an
(20.10.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung schließt sich dem Beschluss In Stacheldraht-Europa der IG Autorinnen Autoren an
(28.09.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung unterstützt das Projekt Flüchtige Fahnen von 100thousand Poets for Change
In Zusammenhang mit dem Aktionstag von "100 000 poets for change" (http://100tpc.org/) am 26. September sind alle Literaturinstitutionen und SchriftstellerInnen dazu aufgerufen, an diesem Tag um 16 Uhr eine weiße Fahnen zu hissen.
Weitere Informationen gibt es hier und unter 100tpc.org/
(07.09.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung unterstützt folgende überparteiliche Initiative des "Republikanischen Clubs – Neues Österreich" sowie zahlreicher Persönlichkeiten. Mit Unterstützung von SOS Mitmensch.
KEINE KOALITION MIT DEM RASSISMUS
Was für Schwarzblau galt, stimmt auch bei Rotblau. Der burgenländische Pakt mit den Freiheitlichen macht die Hetze salonfähig. In einem Land, das auf Demokratie und Grundrechte setzt, haben Rechtsextreme, haben rassistische, antisemitische, muslimfeindliche und homophobe Hetzer nichts in Regierungsämtern verloren.
Die FPÖ Burgenland ist eng mit Personenkreisen verbunden, die Rassismus befördern, brutale Asylhetze betreiben und eine völkische Ideologie vertreten, bei der Menschen nicht nach ihrem individuellen Tun beurteilt werden, sondern nach Kriterien wie Herkunft, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit.
Der Skandal liegt jedoch nicht im Burgenland allein. Der Bundeskanzler findet keine klaren Worte zum Ausverkauf demokratischer Grundwerte in einem Bundesland. Was in Wien unabdingbar bleibt, kann im sechzig Kilometer fernen Eisenstadt nicht unwichtig werden.
Gerade in einer Europäischen Union, die eine Krise durchlebt und in der rassistischer Populismus zunimmt, gilt es, auf eine Politik des sozialen Ausgleichs zu setzen, die Menschenrechte zu achten und die Demokratie auszubauen. Gerade jetzt geht es darum, Lösungen und Antworten auf dringende Probleme und gegen das Ressentiment zu finden.
Wir fordern von den Parteien jenseits des rechtsextremen Populismus: Keine Koalition mit dieser FPÖ – nicht im Bund und nicht im Land. Weder im Burgenland noch sonst irgendwo in Österreich.
Hier besteht die Möglichkeit, den Aufruf mit einer Unterschrift zu unterstützen.
(10.06.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung schließt sich der Stellungnahme zum vorliegenden Urheberrechtsgesetzentwurf an
Urheberrechtsgesetznovelle
Wir begrüßen die Urheberrechtsgesetznovelle als wesentlichen Schritt zur Verwirklichung von Urheberrechten, die für die Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich von zentraler Bedeutung sind. Wir stimmen jedoch keiner der von der Wirtschaft gewünschten Restriktionen zu.
Wir fordern
1. Keine betragsmäßige Deckelung der Speichermedien- und Reprographievergütung.
2. Keine Angaben von finanziellen Obergrenzen mit Einbeziehung von Rückerstattungen.
3. Keine fixen Prozentsätze am Verkaufspreis bei der Geräte- und Speichermedienvergütung.
4. Keine gemeinsamen Regelungen für unterschiedliche Nutzungsarten und unterschiedliche Zahlungsverpflichtungen für unterschiedliche Zahlungspflichtige, weder bei der Speichermedien- und Reprographievergütung noch bei anderen Vergütungsregelungen.
5. Keinen Beirat für die Geräte- und Speichermedienvergütung.
6. Keine neuen freien Werknutzungen ohne eigene Vergütungsregelungen.
7. Keine Rückzahlungsregelungen im Privatkopierrecht bei privatem Letztverbrauch und bei gemischten Nutzungen für betriebliche und private Zwecke.
Erläuterungen:
Alle angeführten Punkte, die im derzeitigen Urheberrechtsgesetzentwurf die Ansprüche der Kunst- und Kulturschaffenden reduzieren, wurden von der Wirtschaftskammer in den Entwurf eingebracht. Die Speichermedien- und Reprographievergütung dürfen nach dem jetzigen Entwurf 29 Mio Euro gemeinsam nicht übersteigen, Rückvergütungen eingeschlossen. Dadurch könnte sich der tatsächliche Ertrag aus der Speichermedienvergütung bis auf die Hälfte reduzieren. Die Kopiervergütung würde möglicherweise sogar weniger ausmachen als bisher, obwohl neue, gesetzlich erlaubte Nutzungen hinzukommen. Zum einen, weil die an den Verkaufspreis gebundenen Prozente unwirksam sind, wenn Geräte verschenkt werden und das Geschäft mit Gebühren und Zusatzleistungen gemacht wird, zum anderen, weil neue freie Werknutzungen dazukommen, die nicht gesondert abgegolten werden, sondern aus der Reprographie- bzw. Speichermedienvergütung mitbezahlt werden müssen. Weiters sind die im Entwurf enthaltenen Rückzahlungsansprüche für private und gemischte Nutzungen wegen keinen oder geringen Nutzungen von Geräten und Speichermedien nichts anderes als eine Einladung zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Und der jetzt vorgesehene Beirat würde ausschließlich für die in den letzten Jahren stets gegen urheberrechtliche Verbesserungen für Kunst- und Kulturschaffende eingetretene Arbeiterkammer eingerichtet, die als einzige in den Tarifverhandlungen keine Parteienstellung, aber ohnehin schon das Recht zur Stellungnahme hat.
(Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren)
(08.06.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung schließt sich der Erklärung österreichischer Kunstschaffender zum Song Contest 2015 in Wien an
Kunst ist die Grundlage jeder Kultur
Der österreichische Beitrag hat nach fast 50 Jahren Pause wieder einen Song Contest nach Österreich gebracht. Wir gönnen dem ORF diesen Erfolg.
Uns beschäftigt aber kein Einzelereignis, sondern die Situation, wie wir sie vor dem Song Contest vorgefunden haben und wie wir nach dem Song Contest weiter vorfinden werden. Uns beschäftigen die Verhältnisse, die der ORF nicht vorzeigen kann, die Verdrängung durch Monopolisierungen und durch die schon nächsten bevorstehenden internationalen Großereignisse.
Der ORF möchte beides sein, ein wirtschaftlich erfolgreiches Medienunternehmen und ein öffentlich rechtlicher Sender. Das eine soll Geld bringen, das andere nichts kosten. Das eine soll Publikum bringen, das andere keines vertreiben.
Seinen positiven Bilanzen opfert der ORF fast alles. Er vermeidet jede nicht von vornherein kommerziell und publikumsmäßig erfolgversprechende Sendetätigkeit. Die künstlerische und kulturelle Wirklichkeit in Österreich und die Fernseh- und Hörfunkwirklichkeit in Österreich klaffen weiter auseinander denn je.
Um sich im Geschäft zu halten, geht ihm nichts zu weit. Derzeit verkauft er sein Funkhaus und siedelt er die Redaktionen von Ö1, FM4 und Radio Wien an der Peripherie als Anhängsel an seine Fernsehredaktionen an. Er zerstört eine in Europa einzigartig erfolgreiche Einheit aus Standort, Sendern, Redaktionen und Veranstaltungen.
Wir gönnen dem ORF seinen wirtschaftlichen Erfolg. Wir haben aber nicht den geringsten Grund, ihn auf unsere Kosten zuzulassen.
• Wir fordern den ORF zu einer generellen radikalen Umkehr seiner Geschäftspolitik und damit zur vollständigen Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrags auf.
• Wir verlangen Sendequoten, wie sie seinem Programmauftrag und dem europäischen Standard entsprechen.
• Wir fordern die Rücknahme des Verkaufsbeschlusses für das Funkhaus und der Absiedlung von Ö1, FM4 und Radio Wien.
• Wir fordern den ORF auf, in jedem seiner Radio- und Fernsehprogramme die künstlerische Vielfalt in ihrer gesamten Bandbreite zu berücksichtigen.
• Wir fordern die Aufhebung der willkürlichen Trennung von Kunst und Unterhaltung.
• Wir fordern fixe Sendeplätze und fixe Sendungen für Kunst in allen Sendern des ORF, in den Landesprogrammen ebenso wie in den österreichweiten Programmen.
• Wir fordern vermehrt ORF-eigene Produktionen in allen Bereichen.
• Wir fordern die zuständige Politik in Österreich zu unserer Unterstützung auf.
IG Autorinnen Autoren, Gerhard Ruiss
Musikergilde, Peter Paul Skrepek
(14.05.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung trauert um Peter Jirak
der bereits am 10. Feber 2015 im 75. Lebensjahr verstorben ist.
-> Nachruf von Hannes Hofbauer für den Promedia Verlag
(12.05.2015)
. . .
Stellungnahme der Grazer Autorinnen Autorenversammlung zur Vergabe des Toni and James C. Goodale Freedom of Expression Courage Award an Charlie Hebdo durch das PEN American Center
Am 7. Januar 2015 stürmten Saïd und Chérif Kouachi die Büros der Satirezeitschrift Charlie Hebdo und ermordeten 12 Menschen, bloß deshalb, weil sie mit den Veröffentlichungen des Magazins nicht einverstanden waren.
Am 5. Mai 2015 vergab das PEN American Center den Toni and James C. Goodale Freedom of Expression Courage Award an Charlie Hebdo. Mit dieser Auszeichnung werden nicht herausragende literarische Werke geehrt auch nicht jene, die eine bestimmte Meinung vertreten, die das PEN American Center fördern möchte. Charlie Hebdo erhielt den Preis, weil es Mut zur Meinungsfreiheit und Zivilcourage angesichts mörderischer Gewalt und brutaler Zensurversuche bewies.
Die GAV begrüßt diese Entscheidung und sieht sie durchaus im Einklang mit dem Slogan, in den viele Tausende Menschen nach dem Attentat einstimmten: „Je suis Charlie!"
Wer die Karikaturen der Zeitschrift anschaut, erkennt: Anders als bei anderen Druckerzeugnissen ging es Charlie Hebdo nicht um die Hetze gegen Minderheiten oder um die Diffamierung von Religiösen, sondern um den Kampf gegen Einschüchterung und gegen eine politische, totalitär theokratische Ideologie. Charlie Hebdo hebt sich deutlich von jenen ab, die unter dem Deckmantel der Religionskritik nur rassistische Provokation im Sinn haben. Ihre Satire zielte immer wieder gleichermaßen gegen alle Fraktionen, gegen alle Konfessionen, doch auch gegen Säkulare, ja, im Grunde auch gegen sich selbst.
Im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist es wichtig Religionsfreiheit und die Freiheit der Kunst, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Medienfreiheit gleichermaßen zu verteidigen. So wichtig es ist, dass die religiösen Gebote – wie etwa ein Bilderverbot – von Gläubigen eingehalten werden können, so entscheidend ist es auch, dass diese sakralen Vorschriften im öffentlichen Raum nicht die demokratischen Rechte des Staates und jene der Menschen innerhalb und außerhalb des einen oder anderen Glaubens außer Kraft setzen.
Für diese Rechte starben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Charlie Hebdo. Die Redaktion ließ sich auch nach dem Attentat indes nicht beirren, blieb ihren Prinzipien treu, und dafür gebührt ihnen der Toni and James C. Goodale Freedom of Expression Courage Award.
(07.05.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung unterstützt die gemeinsame Erklärung der Kärnter Literaturvereinigungen und Literaturveranstalter "Das Maß ist voll, die Kassen sind leer"
=> die ganze Erklärung lesen.
(29.04.2015)
. . .
Offener Brief der Grazer Autorinnen Autorenversammlung an die Israelitische Kultusgemeinde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder der Israelitischen Kultusgemeinde!
Der dschihadistische Terror zielt immer wieder gegen Juden. Die GAV sagt dazu: Unsere Solidarität gehört allen Opfern der Attentate. Wir stehen ein für die Freiheit des Wortes und die Freiheit der Kunst. Wir verurteilen jede Diskriminierung von Minderheiten, aber angesichts der Attentate auf jüdische Einrichtungen gilt es, – insbesondere in Österreich – zur antisemitischen Gewalt nicht zu schweigen. Die jüdischen Gemeinden Europas haben nach 1945 allmählich wieder an Zutrauen und an Selbstbewusstsein gewonnen. Die GAV drückt der Israelitischen Kultusgemeinde in Österreich ihr Mitgefühl und ihre Verbundenheit aus. Die Juden und Jüdinnen dieses Landes dürfen nicht im Stich gelassen werden. Ganz Österreich muss klarstellen, die Juden und Jüdinnen sind ein unverzichtbarer Teil dieser unserer Gesellschaft. Wir appellieren an die Politik und die Regierung, dem Hass entgegenzutreten.
Die GAV verspricht, mit ihren Mitteln daran wirken zu wollen, dass sich jüdische Menschen hierzulande zuhause fühlen können, indem sie jeden Antisemitismus, wo immer er sich zeigt, bekämpft. Wir bitten die jüdischen Bürger und Bürgerinnen dieses Landes, mit uns allen die Hoffnung auf ein demokratisches, antifaschistisches und antirassistisches Österreich zu leben.
Mit solidarischen Grüßen,
die Grazer Autorinnen Autorenversammlung
(17.02.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung schließt sich dem Aufruf, einer Mehrwertsteueranhebung bei Kulturgütern und kulturellen Leistungen nicht zuzustimmen, an
Wir sprechen uns entschieden gegen das Vorhaben der Regierung aus, die Mehrwertsteuersätze für Kunst und Kulturgüter und für künstlerische und kulturelle Leistungen anzuheben. Wir fordern die Regierung auf, dieses Vorhaben, das nur die Beschädigung des österreichischen Kunst- und Kulturlebens zur Folge haben kann, in keiner Variante oder Form umzusetzen. Sollte die Regierung dennoch an ihren Plänen zur Anhebung der Kulturmehrwertsteuer festhalten, fordern wird das Parlament dazu auf, uns in dieser Frage zu unterstützen und mit uns gemeinsam nicht zuzulassen, dass das österreichische Kunst- und Kulturleben dauerhaft schwer geschädigt wird. Ein solche Maßnahme geschieht nicht nur zum Schaden der Kunst und Kultur, sie geschieht zum Schaden der gesamten Gesellschaft.
Rückfragen, Unterstützungserklärungen, Koordination: Gerhard Ruiss, Sa/So E-Mail: gerhard.ruiss(at)chello.at, Tel.: 0664 405 74 94, Mo-Fr. E-Mail: gr(at)literaturhaus.at, Tel.: 01 526 20 44-13
(17.02.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung schließt sich dem Aufruf und der Petiton zum Erhalt des Radiosenders Ö1 an
Ö1 ist unverzichtbar für die Erfüllung des Kultur- und Bildungsauftrages des ORF. Nicht nur kulturelle Themen werden in Ö1 behandelt sondern vor allem der Anteil an gut recherchierten Reportagen und Beiträgen ist in diesem Sender sehr hoch. Laut Medienberichten ist aber genau dieses hochqualitative Programm massiv in Gefahr. Durch den von der ORF-Führung geplanten Umzug von Österreich 1, weg aus der Wiener Argentinierstraße und hinein in das neue Newscenter am Küniglberg wird die bis jetzt so couragierte und hochprofessionelle Arbeit der Ö1-Mitarbeiter bedroht. Die Befürchtung, dass Ö1 nach dem Umzug als eigenständige Entität innerhalb des ORF-Programms verschwinden könnte, ist mehr als berechtigt. Diese Befürchtung stützt auch ein ORF-Papier welches bei der Designkonferenz zum Multimedialen Newsroom Ende Oktober vorgelegt wurde.
Wenn Ö1 die baulichen, räumlichen und organisatorischen Grundlagen entzogen werden, wenn die Identität des Senders mutwillig zerstört und beschädigt wird, beschädigt oder zerstört man natürlich auch das Programm
Wir fordern:
- die Beibehaltung der spezifischen Senderidentität!
- die Erhaltung des baulichen Zusammenhalts des Senders!
- eigenständige Programmplanung, die nicht von einer zentralen multimedial agierenden Instanz vorgegeben wird!
Die Petition kann hier unterzeichnet werden.
(05.02.2015)
. . .
Die Grazer Autorinnen Autorenversammlung trauert um Ernst Kölz
Wir trauern um unser Mitglied Ernst Kölz, den bedeutenden Komponisten im Umfeld der "Wiener Gruppe" (er vertonte insbesonders Artmann und Rühm), setzte aber auch gewichtige Tonfolgen zu Joe Berger. Er wurde durch die "Schwarzen Lieder" und "Moritaten" bekannt.
Nachruf in der Wiener Zeitung: www.wienerzeitung.at/nachrichten/kultur/mehr_kultur/727303_Ernst-Koelz-gestorben.html
Nach schwerer Krankheit starb Kölz Ende 2014 im 86. Lebensjahr und wird am Freitag, dem 23. 01. 2015 auf dem Friedhof Südwest, Halle 2 (Eingang 1120 Wien, Wundtgasse 10) nach erfolgter Trauerfeier im Familiengrab zur Ruhe gebettet.
(14.01.2015)